Nachrüstpflicht zur Zulassung ausländischer Fiat 500 in Deutschland
Was muss nachgerüstet werden beim Import eines Fiat 500 nach Deutschland?
In der Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass Fahrzeuge gelb blinken und über ein Warnblinklicht, weißes Standlicht und einen Diebstahlschutz verfügen müssen. Dies wird bei der Erstabnahme nach § 21 StVZO vom TÜV geprüft. Für den Fiat 500 und andere Oldtimer gilt somit beim Import aus dem Ausland (auch bei Italien-Importen!) unabhängig vom Baujahr eine grundsätzliche Nachrüstpflicht für folgende Elemente:
Weißes Standlicht bspw. integriert in die Scheinwerfer
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- Option 1: Scheinwerfer inkl. Standlicht
- Option 2: Standlichtfassung zum Einbau in bereits vorhandene Scheinwerfer
- Zubehör: Glühlampe für Standlicht
Gelb leuchtende Blinkleuchten
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Wahlweise können statt den kompletten vorderen Blinkleuchten auch nur die Blinkleuchtengläser gewechselt werden.
Falls Sie weiße Blinkleuchtengläser verbaut haben möchten, sind hier entsprechende gelbe Glühlampen zu verwenden.
Warnblinkanlage
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Diebstahlschutz
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Die Lenkradkralle ist TÜV-konform und sollte verwendet werden, wenn das Fahrzeug über kein Zündschloss / Lenkradschloss mit Sperre verfügt. Bei der Erstabnahme erfolgt normalerweise ein Eintrag der Lenkradkralle in die Fahrzeugpapiere mit der Formulierung "Diebstahlschutz - loses Zubehör". Wurde die Lenkradkralle eingetragen, muss sie im Auto jederzeit mitgeführt werden.
Ansonsten müssen importierte Fiat 500 nur die Anforderungen erfüllen, die am Tag ihrer Erstzulassung in Deutschland gültig waren. Eine Gurtpflicht für PKW gilt beispielsweise für Fiat 500 mit Erstzulassung nach 1. April 1970, die Nachrüstung mit Sicherheitsgurten ist also für solche Fahrzeuge ebenfalls vorgeschrieben.