Die erste Verordnung
zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-gesetzes
(Verordnung
zur "Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung")
wurde nun vom Bundesrat verabschiedet.
Darin heißt es, dass "... bestimmte
Fahrzeuge mit Fremdzündmotor, die bisher keine Plaktette erhalten
konnten, den Euro-1 Fahrzeugen gleichgestellt" werden. "Hierbei
handelt es sich um Fahrzeuge, die von der Anlage XXIII der StVZO
erfasst werden und in den Fahrzeugpapieren mit den emmissionsorientierten
Schlüsselnummern "01" und "02" gekennzeichnet sind. Ebenso
werden Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung
zur StVZO vom 13.08.1996 mit einem G-Kat nachgerüstet und die als
"SCHADSTOFFARM E2/NACHG:" mit der emmissionsorientierten Schlüsselnummer
"77" in den Fahrzeugpapieren gekennzeichnet sind, in diese
Schadstofgruppe aufgenommen."
Quelle: S. 14 des angegebenen links.
Dies bedeutet, dass allen Fahrzeugen,
die mit einem Geregelten Katalysator nachgerüstet
sind und die Schlüsselnummer "77" haben, eine "grüne
Plakette" zugeteilt wird und somit in
allen als Umweltzonen gekennzeichneten Gebieten fahren dürfen.
Weiter besteht die Möglichkeit
ein Fahrzeug als Oldtimer mit H-Kennzeichen anzumelden und somit
von dem Fahrverbot ausgeschlossen zu werden,
jedoch muß in diesem Fall -
im Gegensatz zur Nachrüstung mit einem G-Kat - das
Fahrzeug dem Originalzustand entsprechen und darf nicht
verändert worden sein, wie dies wohl bei getunten
oder auch leicht optisch veränderten Fahrzeugen der Fall ist,
wie auch bei einem Fiat 500 der z. B. mit dem Motor eines Fiat 126
ausgestattet ist
Die Nachrüstung eines geregelten Katalysators hat neben
der Berechtigung, in Umweltzonen weiterhin fahren zu dürfen, noch weitere
Vorteile für Sie:
Sie schonen die Umwelt:
Dazu die Meinung von Ulrich Spannagel, Experte
für Nachrüstkatalysatoren:
"Ein Fiat 500/126 ohne G-Kat hat einen 20-fach
höheren Schadstoffausstoß, als ein Fahrzeug mit G-Kat. Ohne
Katalysator entspricht der Schadstoffausstoß nach 1000 km bereits
dem Schadstoffausstoß eines Fahrzeuges mit geregeltem
Katalysator mit einer Laufleistung von 20.000 km.
Durch den Einbau
eines geregelten Katalysators werden 95% aller limitierten gasförmigen
Schadstoffe in unschädliche Gase (nämlich Wasserdampf, Stickstoff
und CO2) umgewandelt".
Das Argument,
"es sind eh nur die großen Autos, welche die Umwelt verschmutzen..."
kann man so nicht gelten lassen, da der Spritverbrauch eines Fiat
500/126 bei normaler, nicht übermäßig sparsamer Fahrweise dem Verbrauch
einiger moderner Mittelklassewagen entspricht
oder nur geringfügig darunter liegt. Da die CO2-Emmission
direkt proportional zum Kraftstoffverbrauch ist, kann man sagen,
dass im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht kleine Autos tatsächlich
mehr Schadstoffe ausstoßen als grosse."
Sie sparen Steuern:
Mit dem Einbau eines geregelten Katalysators ändert
sich Ihre Steuerklasse und Sie zahlen fortan nur noch den Steuersatz
von € 15,13 je angefangene 100 ccm. Bei
einer Motorgröße von 499 ccm zahlen Sie somit jährlich
nur noch € 61,32 anstatt € 101,44 bei dem sonst
fälligen Steuersatz von € 25,36 je angefangene
100 ccm. Sollte das Fahrzeug
mit einem größeren Motor ausgestattet sein,
fällt die Steuerersparnis verhältnismäßig sogar noch größer aus.
Sie erhalten einen hochwertigen,
langlebigen Sportauspuff und sparen Kraftstoff:
Der geregelte Katalysator wird
bei Fiat 500 und Fiat 126 Fahrzeugen in einem
hochwertigen Sportschalldämfer verbaut. Der
Sportschalldämpfer mit Chromendrohr führt
zu einer optischen Aufwertung sowie einer möglichen
Leistungssteigerung.
Mit seiner elektronischen
Regelung minimiert der im Sportschalldämpfer integrierte Katalysator
zusätzlich den Treibstoffverbrauch.
Sie erhalten mit dem
Geregelten Katalysator für Fiat 500 und Fiat 126 ein sehr
langlebiges Produkt und können über Jahre
sparen und die Umwelt schonen. Bei Normalbetrieb
kann von einer Lebensdauer des Katalysators von
mindestens 4 bis 12 Jahren ausgegangen werden, wobei
es bislang nur in sehr wenigen Fällen und
auch nur bei sehr starker Belastung (z. B. reine
Nutzung für Kurzstreckenfahrten und damit erhöhter Schwefelsäurekonzentration
im Schalldämpfer) zu Defekten oder Störungen kam. Seit Einführung 1997
wurden lediglich 4 nennenswerte
Defekte bekannt, die durch
den Austausch von Einzelteilen oder der Steuerungselektronik oder
durch die Erneuerung der Schalldämpferanlage kostengünstig
behoben werden konnten.
Sollte ohnehin beabsichtigt sein, sich einen neuen
(Sport-)Auspuff zuzulegen oder aber der alte Auspuff defekt
sein, so ergäben
sich nun beim Kauf des Geregelten Katalysators neben
dem Umweltaspekt für Sie wichtige Vorteile:
Der Geregelte Katalysator ersetzt den möglicherweise
maroden alten Auspuff und Sie erhalten den Katalysator in einer
hochwertigen, langlebigen Sportschalldämpferanlage und
das ganze zudem mit Steuer- und Kraftstoffersparnis nebst TÜV
Prüfbericht und grüner Plakette!